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Zielgruppen und Fördermöglichkeiten |
Allgemeine Informationen
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Einen guten Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten erhalten Sie in der Broschüre "Weiterbildung finanzieren" der Stiftung WARENTEST vom Dezember 2008. Außerdem beraten wir Sie gerne persönlich. 'Wenden Sie sich hierzu bitte an die entsprechenden Schulleiter - Kontakt |
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Arbeitgeber/-innen / Zuschüsse nach dem SGB II und SGB III
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Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen! |
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Arbeitsuchende / Finanzielle Förderung nach dem SGB II und SGB III
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Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist unter Umständen nach dem Sozialgesetzbuch III förderungsfähig. Allerdings ist eine finanzielle Förderung an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft (s. auch Bildungsgutschein). Wir beraten Sie gern! |
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Berufliche Rehabilitation über Sozialversicherungsträger
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Die Teilnahme an unseren Maßnahmen ist auch über eine Förderung über die Rentenversicherungsträger sowie Krankenkassen möglich. |
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Berufstätige / Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz / "Meister-BaföG"
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Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt grundsätzlich in allen Bereichen die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert somit die Gründung von Existenzen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altersgrenze besteht nicht. |
Download: BMBF-Flyer Meister-BaföG
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Bildungsgutschein / Förderung beruflicher Weiterbildung
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Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Lösen Sie diesen bei einem Bildungsträger ein, können Sie kostenlos an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Inwiefern Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Wir beraten Sie gern! |
Download: BA-Informationen zum Bildungsgutschein
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Bildungsprämie
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Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, führt die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" |
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Einkommensteuergesetz (EStG)
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Gemäß Abschnitt 22 der Lohnsteuer-Richtlinien in Verbindung mit § 9 EStG sind im ausgeübten Beruf Fortbildungskosten von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten abzugsfähig und wirken damit steuermindernd. |
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ExistenzgründerInnen
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Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit einen Gründungszuschuss. Ebenso haben Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, Anspruch auf einen Gründungszuschuss, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. |
Download: BA-Informationen zur Existenzgründung
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Jugendliche und junge Erwachsene
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Die Agentur für Arbeit informiert Sie über ausbildungsbegleitende Hilfen, außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. |
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Soldaten/-innen / Berufsförderungsdienste der Bundeswehr
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Soldaten der Bundeswehr werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz gefördert. Informationen erhalten Sie von den Berufsförderungsdiensten der Bundeswehr. Für Teilnehmer, die weder nach SGB III noch nach dem Soldatenförderungsgesetz gefördert werden können, besteht u. U. die Möglichkeit, Bafög-Mittel in Anspruch zu nehmen. |
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WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)
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Die Bundesagentur für Arbeit bietet über das Programm WeGebAU insbesondere älteren Beschäftigten und jüngeren Erwerbspersonen ohne Berufsabschluss finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme einer qualifizierenden Weiterbildung an, so dass sie den steigenden beruflichen Anforderungen besser gewachsen sind. Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für den Zeitraum, in dem sich der Arbeitnehmer im Programm WeGebAU qualfiziert. |
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